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Meisterbetrieb · Wiener Neudorf

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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Flash Clean GmbH für Reinigungs- und Betreuungsleistungen. Stand: laufende Fassung.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der Flash Clean GmbH (im Folgenden „Auftragnehmerin“) im Bereich Gebäudereinigung, Büroreinigung, Fensterreinigung, Bauendreinigung, Hausbetreuung, Gartenbetreuung und Winterdienst.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von der Auftragnehmerin schriftlich anerkannt werden.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote der Auftragnehmerin sind, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, 30 Tage gültig und freibleibend. Grundlage jedes Angebots sind die vom Auftraggeber bekannt gegebenen Flächen, Intervalle und Objektangaben sowie – sofern durchgeführt – die gemeinsame Objektbegehung.

Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande. Anfragen über das Angebotsformular, per E-Mail oder telefonisch stellen kein bindendes Angebot dar.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis des Angebots. Zusatzleistungen (z. B. Grundreinigung, Sonderreinigung, Glasreinigung außerhalb des Intervalls, Schneeabtransport) werden gesondert vereinbart und verrechnet.

Der Auftraggeber stellt Zugang zum Objekt, Wasser- und Stromanschluss sowie – sofern vereinbart – einen versperrbaren Raum für Geräte und Material unentgeltlich bereit.

4. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Dauerverträgen wird monatlich im Nachhinein abgerechnet, bei Einmalleistungen nach Fertigstellung.

Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, binnen 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen sowie der Ersatz notwendiger Betreibungskosten als vereinbart.

Bei nachhaltigen Änderungen der Kollektivvertragslöhne oder der Objektsituation ist eine Preisanpassung nach Verständigung des Auftraggebers zulässig.

5. Ausführung und Termine

Die Auftragnehmerin führt die Leistungen mit eigenem, angemeldetem und eingeschultem Personal aus. Der Einsatz von Subunternehmen ist zulässig, die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt unberührt.

Bei Bauendreinigungen setzt die Terminzusage einen besenreinen, freigegebenen und beheizbaren Zustand des Objekts sowie die Fertigstellung sämtlicher Bauarbeiten voraus.

Beim Winterdienst richtet sich die Leistung nach Witterung; bei außergewöhnlichen Schneeereignissen kann es zu Verzögerungen kommen. Die Räum- und Streupflicht wird im vereinbarten Umfang und in den vereinbarten Zeitfenstern übernommen.

6. Mängel und Gewährleistung

Mängel an der Reinigungsleistung sind ohne unnötigen Verzug, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen nach Leistungserbringung, nachvollziehbar zu melden. Die Auftragnehmerin ist berechtigt und verpflichtet, berechtigte Mängel durch Nachbesserung zu beheben.

Für Schäden, die auf ungeeignete Materialien, verdeckte Mängel des Objekts oder vom Auftraggeber vorgegebene Reinigungsverfahren zurückgehen, wird keine Haftung übernommen.

7. Haftung und Versicherung

Die Auftragnehmerin verfügt über eine aufrechte Betriebshaftpflichtversicherung. Die Haftung ist auf die vereinbarten Versicherungssummen beschränkt; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für Folge- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Schäden sind unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Kenntnis, schriftlich zu melden, damit eine Schadensaufnahme möglich ist.

8. Vertragsdauer und Kündigung

Dauerverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Teilen unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsletzten schriftlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Winterdienstverträge werden für die jeweilige Saison (in der Regel 1. November bis 15. April) abgeschlossen.

9. Verschwiegenheit und Datenschutz

Die Auftragnehmerin und ihre Mitarbeiter:innen sind zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen der Leistungserbringung bekannt gewordenen Umstände verpflichtet. Mitarbeiter:innen unterzeichnen zusätzlich eine Geheimhaltungsvereinbarung.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach der Datenschutzerklärung dieser Website.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist der Sitz der Auftragnehmerin. Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Wiener Neustadt vereinbart; gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.